Ein lauer Sommerabend auf dem Wasser, ein kaltes Getränk in der Hand – für viele Bootsfahrer klingt das nach Freiheit pur. Doch wie viel Alkohol ist an Bord eigentlich erlaubt? Die Promillegrenze für Boote regelt, wie viel man trinken darf, bevor die Reise gefährlich und illegal wird. Grundsätzlich gilt in Deutschland eine Grenze von 0,5 Promille für Freizeitkapitäne, auf dem Bodensee sind es 0,8 Promille. Wer auffällig steuert, fällt allerdings schon ab 0,3 Promille unter die Regelung. Und in der Passagierschifffahrt oder beim Transport von Gefahrgut gilt sogar eine Null-Promille-Grenze. Diese Regeln zu kennen ist der erste Schritt, um Strafen zu vermeiden und die eigene Crew zu schützen.
Die wichtigsten Grenzwerte lassen sich leicht merken: Die Standardgrenze für Freizeitskipper liegt bei 0,5 Promille, auf dem Bodensee bei 0,8 Promille. Wer Ausfallerscheinungen zeigt, kann schon ab 0,3 Promille belangt werden, und bei Passagier- sowie Gefahrguttransporten gilt eine Null-Promille-Regel.
Viele Hobbykapitäne wundern sich: Warum macht der Gesetzgeber überhaupt Vorschriften für den Alkoholpegel auf dem Wasser? Die Antwort ist simpel: Strömungen, Windböen und schlecht sichtbare Hindernisse machen das Steuern anspruchsvoll, und Alkohol verlangsamt die Reaktionszeit. Schon eine leichte Benommenheit kann beim Anlegen oder Ausweichen zu teuren Schäden führen. Deshalb sollte jeder Schluck mit Bedacht gewählt werden.
Über die eigene Sicherheit hinaus spielt auch die Verantwortung gegenüber Crew und anderen Wassersportlern eine Rolle. In beliebten Revieren teilen sich Kanufahrer, Stand‑up‑Paddler und Segler oft eine enge Wasserstraße. Ein unaufmerksamer Bootsführer mit erhöhtem Blutalkoholwert gefährdet dabei schnell alle Beteiligten. Die gesetzlichen Grenzen sollen also das Miteinander auf dem Wasser sichern.
Die Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und die Länder haben für Sportboote klare Regeln definiert. In den allermeisten Fällen dürfen Sie sich bei einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 0,5 Promille ans Steuer setzen. Diese Grenze entspricht den Vorschriften im Straßenverkehr und gilt auf Flüssen, Kanälen und den meisten Seen. Eine wichtige Ausnahme bildet der Bodensee: Hier dürfen Bootsfahrer bis zu 0,8 Promille haben. Die Begründung für den höheren Wert liegt in der regionalen Tradition – dennoch sollte niemand diesen Freiraum als Freifahrschein verstehen. Sobald Sie unsicher steuern oder nicht mehr richtig reagieren können, greifen die 0,3‑Promille‑Regel und Ordnungswidrigkeiten drohen.
Bei professioneller Schifffahrt gelten strengere Vorgaben: In der Passagierschifffahrt und beim Transport von Gefahrgut ist Alkohol am Steuer koinformieren Sie sich bei Ihrer lokalen Wasserschutzpolizei.
Die Konsequenzen bei Verstößen sind empfindlich: Schon zwischen 0,5 und 1,1 Promille drohen Bußgelder von 350 bis 2 500 Euro und der zeitweise Entzug der Fahrerlaubnis. Ab 1,1 Promille wird der Verstoß zur Straftat; es drohen Freiheitsstrafen und der Verlust des Boots- und Autoführerscheins.
Wer gern im Urlaub chartert oder sein Boot mit in den Auslandstrip nimmt, sollte sich vorab über die Regeln am Ziel informieren. In vielen europäischen Ländern liegt die Grenze bei 0,5 Promille, doch es gibt Ausnahmen. In Kroatien etwa dürfen Skipper offiziell 0,5 Promille haben, doch in Nationalparks und bei Nacht herrschen striktere Regeln. In Schweden und Norwegen gilt eine Obergrenze von 0,2 Promille – ein Glas Wein kann hier schon zu viel sein. Auch die Schweiz handhabt den Konsum streng: auf den meisten Seen gilt 0,5 Promille, bei Fahrgastschiffen und gewerblichen Fahrten 0,0 Promille.
Der Bodensee genießt einen Sonderstatus: Hier sind 0,8 Promille erlaubt, doch der See ist international – Deutschland, Österreich und die Schweiz teilen sich das Gewässer. Wenn Sie in den Hafen von Bregenz oder Romanshorn einlaufen, gelten die dortigen Länderbestimmungen. Informieren Sie sich also immer vorab. Für Motorboote gibt es zudem häufig schärfere Regeln als für Segelschiffe, weil die Geschwindigkeit höher und das Unfallpotenzial größer ist. Eine Faustregel: Lieber eine promillefreie Fahrt planen und das Anlegebier erst im Hafen genießen.
In anderen Urlaubsländern gelten meist ebenfalls 0,5 Promille, dennoch sollte man sich vor Ort informieren: In Kroatien können Nationalparks strengere Vorschriften haben, in den Niederlanden drohen hohe Bußgelder. Eine pauschale Freigabe gibt es nicht – informieren Sie sich vor der Abfahrt bei der Charterfirma oder der Hafenmeisterei und verzichten Sie bei Unsicherheiten ganz auf Alkohol.
Die Behörden nehmen Alkoholverstöße auf dem Wasser sehr ernst. Je höher der gemessene Wert, desto höher die Strafe. Zwischen 0,5 und 1,1 Promille drohen Ordnungswidrigkeiten, meist verbunden mit einem Bußgeld von 350 Euro bis 2 500 Euro. In einigen Bundesländern kann bereits der Nachweis von 0,3 Promille in Verbindung mit unsicherer Fahrweise einen Verstoß darstellen. Werden Sie mit über 1,1 Promille erwischt, ist das Trunkenheit am Steuer. Hier greifen Paragraph 316 und 315a des Strafgesetzbuchs: Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Dazu kommen die Entziehung des Boots- und Kraftfahrzeugführerscheins und eine medizinisch‑psychologische Untersuchung.
Im Ausland sind die Folgen oft noch empfindlicher: In einigen Ländern wird bereits ab 0,2 Promille kassiert, und die Bußgelder erreichen schnell mehrere Hundert Euro. Manche Staaten drohen sogar mit der Beschlagnahmung des Bootes. Zudem informieren sich viele Behörden gegenseitig – ein Verstoß im Urlaub kann also auch zu Hause nachwirken. Wer sich entsprechend informiert und vorsichtig bleibt, vermeidet unangenehme Überraschungen.
Wie lässt sich die Urlaubslust mit den gesetzlichen Vorgaben vereinen? Aus meiner Praxis als Segellehrer gibt es einige einfache Grundregeln. Erstens: Bestimmen Sie einen Skipper of the Day, der komplett auf Alkohol verzichtet. Zweitens: Trinken Sie mit Maß – Sonne, Wind und Seegang verstärken die Wirkung. Ein Bier in der Hafenkneipe ist kein Problem, aber während der Fahrt sollten Sie sich an alkoholfreie Alternativen halten. Drittens: Achten Sie auf ausreichenden Sonnenschutz und Wasserzufuhr, denn Erschöpfung entsteht auf dem Wasser schneller als man denkt.
Es lohnt sich außerdem, die theoretischen Grundlagen aus dem Sportbootführerschein aufzufrischen. Dabei geht es nicht nur um Knotenkunde oder Vorfahrtsregeln, sondern auch um Rechtsvorschriften wie die Promillegrenze. Wer sich intensiv vorbereitet, besteht die Prüfung leichter und kann verantwortungsbewusst navigieren. Sollten Sie die gesetzliche Grenze doch einmal versehentlich überschreiten, legen Sie an und warten Sie, bis der Alkohol abgebaut ist. Die Faustregel: Pro Stunde baut ein gesunder Erwachsener etwa 0,1 Promille ab. Werfen Sie auch einen Blick auf unseren Ratgeber zu den Kosten des Bootsführerscheins, um Ihre Ausbildung optimal zu planen.
Die Promillegrenze für Boote ist kein Detail am Rande, sondern ein zentrales Element der Sicherheitskultur auf unseren Gewässern. Ob promillegrenze Boot, die Sonderregel am Bodensee oder die etwas strengeren Vorschriften im Ausland – wer Bescheid weiß, spart Geld, schont Nerven und schützt Leben. Ich empfehle deshalb jedem angehenden Skipper, sich vor der Abfahrt mit den geltenden Regeln vertraut zu machen und eher einmal zu viel als zu wenig auf Alkohol zu verzichten. Die romantische Idee vom Glas Wein unter Segeln sollte nicht mit dem Ruderstand kollidieren.
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