4.8 Wasserstraßen
Dieses Kapitel beschreibt die Definition von Wasserstraßen und deren Unterteilung in Flüsse, Kanäle, Fahrwasser und Fahrrinnen.
Definition:
Eine Wasserstraße ist eine künstlich (Kanäle) oder natürlich (Flüsse und Seen) entstandene Route für Wasserfahrzeuge wie Schiffe und Boote.
Flüsse:
Ein Fluss, auch Wasserlauf genannt, ist eine natürliche Wasserstraße, die von einer Quelle entspringt und in ein Meer, einen See oder einen anderen Fluss mündet. Das Wasser fließt aufgrund des natürlichen Gefälles des Geländes von der Quelle bis zur Mündung.
Kanäle:
Ein Kanal ist eine künstlich angelegte Wasserstraße mit einem speziell hergestellten Gewässerbett. Höhenunterschiede in Kanälen werden durch Schleusen oder Hebewerke ausgeglichen, um einen reibungslosen Schiffstransport zu ermöglichen.
• Ankerverbot: Auf Kanälen herrscht in der Regel ein Ankerverbot.
• Liegeverbot: Ohne spezielle Kennzeichnung besteht auf Schifffahrts- und Schleusenkanälen ein allgemeines Liegeverbot.



Fahrwasser und Fahrrinne:
• Fahrwasser: Dieser Begriff bezeichnet den Teil der Wasserstraße, der vom durchgehenden Schiffsverkehr genutzt wird. Der “durchgehende Schiffsverkehr” bedeutet dabei eine Schifffahrt, die weitestgehend in Längsrichtung verläuft und nur geringfügig von der allgemeinen Verkehrsrichtung abweicht (maximal 10°).
• Fahrrinne: Die Fahrrinne ist ein speziell für den Schiffsverkehr vorbereiteter Teil der Wasserstraße. Sie ist ausreichend breit und tief, um eine sichere Durchfahrt zu gewährleisten. Oft wird die Fahrrinne durch Ausbaggern oder andere Maßnahmen vertieft.

Unterschied zwischen Fahrwasser und Fahrrinne:
• Die Fahrrinne ist ein definierter, instand gehaltener Bereich einer Wasserstraße, der für den sicheren Schiffsverkehr geeignet ist. Sie wird oft künstlich vertieft und hat bestimmte Breiten- und Tiefenanforderungen.
• Das Fahrwasser umfasst die Fahrrinne und darüber hinaus weitere schiffbare Bereiche einer Wasserstraße. Während die Fahrrinne speziell ausgebaut ist, kann das Fahrwasser auch Gebiete außerhalb der Fahrrinne enthalten, die für den Schiffsverkehr zugänglich sind.
Flüsse und Kanäle:
• Flüsse sind natürliche Wasserstraßen, in denen oft in der Mitte des Fahrwassers die Fahrrinne durch Ausbaggern vertieft wird.
• Kanäle sind vollständig künstlich angelegte Wasserstraßen. In Kanälen gilt in der Regel das gesamte Fahrwasser als Fahrrinne.
Grundberührungen:
Sollte es innerhalb des Fahrwassers oder der Fahrrinne zu einer Grundberührung kommen, ist es wichtig, diese aus Gründen der Sicherheit umgehend bei der zuständigen Schifffahrtsverwaltung oder der Wasserschutzpolizei zu melden. Dabei sollte die genaue Stelle des Hindernisses angegeben werden.
Diese Erklärung umfasst die grundlegenden Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Wasserstraßen, ihre Nutzung sowie die Regelungen zur Sicherheit und zu bestimmten Verboten wie dem Anker- und Liegeverbot in Kanälen.